Prozessfinanzierung

Das Konzept der gewerblichen Prozessfinanzierung ist ebenso simpel wie einfach: Finanzierung von aussichtsreichen Rechtsstreitigkeiten.

Finanzierungsunternehmen (sogenannte Prozessfinanzierer) übernehmen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten für Kläger – auch Anspruchsinhaber genannt – und lassen sich im Gegenzug einen Anteil am möglichen Gewinn aus dem Prozess versprechen.

Anders als beim Kredit muss der Kläger das Kapital im Falle eines Prozessverlustes nicht zurückzahlen (Non-Recourse-Finanzierung). Nur beim Prozesssieg hat er seinen Erlös mit dem Prozessfinanzierer nach vereinbarter Quote zu teilen.

Der Prozessfinanzierer bleibt durchgehend ein am Verfahren unbeteiligter Dritter und wird sich nur Informations- und Abstimmungsrechte gegenüber dem Kläger sichern. Insbesondere leistet er selbst keine Rechtsberatung; dazu ist aus gesetzlichen Gründen nur der Anwalt des Klägers befugt. Nichtsdestotrotz wird für interne Zwecke eine rechtliche und wirtschaftliche due diligence des Falls durchgeführt.

Während Prozessfinanzierung für Anspruchsinhaber und Anwälte eine reine juristische Finanzdienstleistung  darstellt, kann sie für institutionelle Investoren und Privatanleger, die letztlich Geld in Rechtsstreitigkeiten anderer investieren, eine potentiell lukrative Anlageklasse  sein. Investieren kann man beispielsweise in Einzelfälle oder auch in ganze Fallportfolien von Unternehmen.