Prozessfinanzierung
Die Grundidee hinter der gewerblichen Prozessfinanzierung ist ebenso simpel wie einfach:
Finanzierungsunternehmen (sogenannte Prozessfinanzierer) übernehmen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten für Kläger – auch Anspruchsinhaber genannt – und lassen sich im Gegenzug einen Anteil am möglichen Gewinn aus dem Prozess versprechen.
Während Prozessfinanzierung für Anspruchsinhaber und Anwälte eine reine juristische Finanzdienstleistung
darstellt, kann sie für institutionelle Investoren und Privatanleger, die als Risikokapitalgeber fungieren, eine potentiell lukrative Anlageklasse
sein.