Das Urteil in Kürze

Zahlungsansprüche aus Prozessfinanzierungsverträgen

Kosten ohne Ende

Warum keine Versicherung?

Was ist eine Versicherung?

Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung

Prozessfinanzierungsverträge sind Verträge eigener Art

Forderungsanteile an weitere Investoren

Auswirkungen auf die Praxis

Anspruchsinhaber

Prozessfinanzierer

Anwälte

Schlussbemerkung


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  1. Siehe auch Grams, FD-VersR 2025, 816419. ↩︎
  2. Pitkowitz/Müller, in: Fremuth-Wolf, HB Prozessfinanzierung in Österreich (2025) Rn. 2/11; hierzu schon Müller-Güldemeister/Rollmann, NJW 1999, 3540. ↩︎
  3. Vgl. Skupin, RDi 2025, 649 (650). ↩︎
  4. OLG München Urt. v. 15.09.2025 – 17 U 1190/24 e = BeckRS 2025, 24006 Rn. 34. ↩︎
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