Was ist passiert?
Es klingt wie in einem überzogenen Hollywood-Film: Ende Dezember 2025 haben sich bislang unbekannte Täter mit einem Spezialbohrer ungestört Zugang in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer verschafft und über 3.000 Bankschließfächer leer geräumt. Derzeit wird der Schaden auf einen bis zu dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Im Nachgang richteten sich die Sorgen des Vorstandschef der Gelsenkirchener Sparkasse, Michael Klotz, aber wohl erstmal an die Bank selbst und nicht an die Kunden. Immerhin müsse man sich um die Zukunft der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer keine Sorgen machen; sie würde dadurch nicht ins Wanken geraten, sagte er kürzlich in einem Interview mit der WAZ. „Die Verträge sehen eine Absicherung pro Schließfach von bis zu 10.300 Euro vor.“
Hinweis: Übrigens handelt es sich bei dem Fall der Gelsenkirchener Sparkasse nicht um einen „Bankraub“ wie manchmal zu lesen ist. Ein Blick in § 249 Abs. 1 StGB erleichtert das Rechtsverständnis.
Haftet die Sparkasse nun oder nicht?
Das ist die Frage der Fragen. Hochinteressant ist natürlich für betroffene Kunden, ob der Sparkasse Sicherheitsversäumnisse zur Last fallen, wodurch sie auf deutlich höhere Schadensersatzsummen pro Schließfach verklagt werden kann.
Nach Angaben einer Anwaltskanzlei aus Datteln, die bereits von mehreren betroffenen Kunden beauftragt wurde, rechtliche Schritte gegen die Sparkasse einzuleiten, war im Tresorraum nicht einmal ein Einbruchsbewegungs- oder Erschütterungsmelder und auch der Feueralarm aus dem Tresorraum hat im Grunde keine Reaktion hervorgerufen, denn die Einsatzkräfte rückten zwar aus, haben den Einsatz jedoch letztlich aufgrund sichtbarer Äußerlichkeiten eingestellt. Insgesamt deutet dies auf Sorgfaltspflichtverstöße der Sparkasse hin, weil andere Institute wohl kaum solche Sicherheitsstandards nutzen. Die Sparkasse Leipzig untersagt es beispielsweise bereits vertraglich, Bargeldbestände im Bankschließfach zu hinterlegen.
Ein Wermutstropfen ist zumindest, dass die Schließfächer überhaupt versichert waren und das bis zu einem Betrag von 10.300 Euro. Für betroffene Kunden ist das selbstverständlich nur ein kleiner Trost: Wertsachen, Familienerbstücke und Goldbestände und dergleichen können nicht nur einen hohen monetären Wert haben, sondern oftmals auch einen unbezahlbaren emotionalen Wert.
Umso vernichtender ist das Ganze für die betroffenen Kunden, wenn Teile der Altersversorgung sich in Luft aufgelöst haben. Ein Anwalt berichtete bei Bild, dass einer seiner Mandanten knapp 600.000 Euro Gold im Schließfach untergebracht hatte. Der Schaden steht hier dann in keinem Verhältnis zur AGB-Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. Weiterhin stellte er klar, dass der entwendete Wert durchschnittlich bei deutlich mehr als 100.000 Euro liegt. Die Sparkasse verweist natürlich brav auf ihre AGB-Haftungsgrenze, dennoch stehen die Chancen, dass sie haftet, nicht allzu schlecht.
Beweisproblem für die Kunden: Was war im Tresor?
Normalerweise wissen nur die Kunden selbst, was in dem Tresor enthalten ist. Bankseitig ist typischerweise nicht dokumentiert, welche Inhalte der Tresor verbirgt. Kunden müssen daher nachweisen, was sich im Tresor befunden hat. Fraglich ist außerdem, ob die Versicherung der Sparkasse einfach alle Kosten bis zur Deckungssumme von 10.300 Euro trägt – eher Gegenteiliges ist zu vermuten.
Wie sieht das mit Schwarzgeld im Tresor aus?
Besonders problematisch wird es bei der Mittelherkunft der Tresorinhalte, wenn sich zwar tatsächlich außerordentlich hohe Bargeldbestände oder hohes Vermögen im Tresor befanden, diese jedoch offensichtlich illegalen Ursprungs sind und deren Herkunft durch den Anspruchsinhaber nicht plausibel erklärt werden kann. Für die Geltendmachung des Schadensersatzes wird nämlich der Tresorinhalt auf Plausibilität, Schlüssigkeit, Wahrheitsgehalt und im Zweifel auch auf Herkunft überprüft werden. Das wäre ein Freifahrtschein für den deutschen Fiskus, der dieses steuerliche Kontrollmaterial nur zu gerne mit den steuerlichen Erklärungen der Vergangenheit abgleichen würde. Im Fokus stehen dabei vor allem Einkommensmillionäre, gut betuchte Selbstständige, erfolgreiche Unternehmer als auch zwielichtige Persönlichkeiten.

Wäre dem so, blieben im Grunde nur zwei Optionen: Entweder den Totalverlust hinnehmen und keinerlei Ansprüche geltend machen. Allenfalls wären dann 10.300 Euro zu erlangen, wenn die Versicherung sich nicht querstellt. Oder alternativ nachvollziehbar und plausibel die Herkunft der Gelder darlegen und höhere Schadensersatzforderungen einklagen. Dann drängt sich aber sofort die Frage auf, warum man derart hohe Geldbestände im Tresor versauern lässt anstatt sie zumindest zum light-Zins bei der Bank anzulegen? Erklärungsbedürftig wird auch sein, wenn jahrzehntelang fleißig Arbeitslosengeld bezogen wurde und nun ein sechsstelliger Tresorinhalt deklariert wird.
Strahlkraft des Haspa-Urteils
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hat in einem Fall, der gewisse Parallelen zum Gelsenkirchener Bankeinbruch aufweist, entschieden, dass die Hamburger Sparkasse AG (Haspa) Schadensersatz über die AGB-Grenze hinaus (stolze 100.000 Euro waren es um genau zu sein. wobei die AGB-Haftungsgrenze lediglich bei 40.000 Euro lag) leisten muss. Damit ist nicht abzusprechen, dass das Gericht auch so in dem Gelsenkirchener Sparkassenfall entscheiden könnte. Grobe Fahrlässigkeit der Sparkasse Gelsenkirchen ist also nicht vollkommen abwegig.
Die Folgen: Was bleibt nach dem Bankeinbruch?
Selbst vermeintlich sichere physische Anlagen unterliegen einem realen Verlustrisiko. Nach dem Bankeinbruch in der Gelsenkirchener Sparkasse werden Bankkunden in Zukunft verstärkt Vorsicht walten lassen, bevor sie ihre Wertsachen einem Bankschließfach anvertrauen. Unabhängig davon wird Geld aus dem legalen Wirtschaftskreislauf in den seltensten Fällen in einem Bankschließfach gut aufgehoben sein. Mehr denn je gilt, die vertraglichen Gegebenheiten bei Tresoren vor Vertragsschluss zu prüfen. Zusatzversicherungen zur Absicherung höherer Vermögen könnten ebenso eine Möglichkeit für Bankkunden sein. Oder aber Sie ziehen in Erwägung, Ihr Vermögen in andere Anlagen umzudisponieren.
Der durchschnittlich entwendete Wert liegt bei deutlich mehr als 100.000 Euro. Das ist zugleich auch die magische Grenze, für die Prozessfinanzierer gewöhnlicherweise einen Einzelfall finanzieren. Den Mindeststreitwert als auch die erforderliche Bonität des Gegners hätten Sie damit schon einmal erfüllt.
Wie Sie jetzt als betroffener Kunde weiter vorgehen könnten
- Niederschrift zum Tresorinhalt anfertigen
- Belege und Beweise, wie z.B. Rechnungen, Verträge oder Kontoauszüge zusammenstellen
- Informieren Sie Ihre Hausratversicherung
- Anspruchsschreiben an die Sparkasse (optimalerweise über einen Anwalt) versenden
- Finanzierungsmöglichkeiten des Rechtsstreits gegen die Sparkasse überprüfen lassen und ohne Kostenrisiko klagen oder bereits Kostenübernahme vor Anwaltsmandatierung prüfen lassen
Tipp: Sie wollen rechtliche Schritte gegen die Bank einleiten, aber kein finanzielles Risiko eingehen? Dann lassen Sie uns unverbindlich und diskret ins Gespräch kommen. Hier geht es zur Kontaktanfrage oder vereinbaren Sie gleich einen Termin.
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Sehr interessanter Beitrag. Die Themenauswahl auf diesem Blog gefällt mir bislang wirklich gut. Gerne weiter so!