Der Rechtsstreit steht vor seinem Beginn, der Anwalt ist gefunden. Die Erfolgsaussichten stehen gut. Doch die Kostenlage ist prekär, ein Prozessfinanzierer soll helfen. Auch dann, wenn Sie bereits einen Anwalt als Beistand gefunden haben, kann ein Dritter die Finanzierung des anstehenden Rechtsstreits übernehmen. Dafür hat der Anwalt verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen versucht auch der Mandant selbst, die Finanzierung des Prozesses vor dem Besuch beim Anwalt abzuklären.
Aber die Marktlage ist unübersichtlich und das Angebot noch nicht sehr bekannt. Es gibt jedoch für jeden zugelassenen Anwalt in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, die wir hier genauer vorstellen wollen.
So hilft das Anwaltsblatt bei der Suche
Mit über 60.000 Mitgliedern vertritt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Interessen der Anwaltschaft in über 250 Ortsvertretungen. Neben einem breiten Fortbildungsangebot ermöglicht das derzeit größte Anwaltsnetz hierzulande den Rechtsanwälten, die zukünftige Entwicklung der gesamten Branche durch Fach- und Gesetzgebungsausschüsse mitzubestimmen. Schon 1871 wurde der DAV in Bamberg gegründet und hat seinen Hauptsitz in Berlin sowie ein Büro in Brüssel.
Kennt sich der betreffende Anwalt bereits mit dem Thema der Prozessfinanzierung aus, wird er auch bestimmt mitbekommen haben, dass das Anwaltsblatt, Herausgeber ist der Deutsche Anwaltverein e. V. in Zusammenarbeit mit dem Institut der Anwaltschaft GmbH, regelmäßig eine Liste von Anbietern herausgibt. Sie gibt der Praxis eine erste Orientierung über die in Deutschland tätigen Prozessfinanzierer. In dieser Liste, allerdings letztmals Juni 2022 aktualisiert, befinden sich derzeit 18 Prozessfinanzierer.

Hinweis: Die Stiftung Warentest hat ebenfalls eine Marktübersicht über Prozesskostenfinanzierer herausgegeben. Diese Marktübersicht ist aber mit Stand vom 18.07.2008 stark veraltet und nicht mehr wirklich brauchbar.
Über die Qualität der gelisteten Prozessfinanzierer sagt die Liste jedoch nichts aus. Der zuständige Anwalt muss sich weiter auf die Suche nach Referenzen und Anbietern machen, die nicht in der Liste auftauchen. Diese Recherche kann sehr zeitaufwendig sein und wird vom Anwalt grundsätzlich zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Angaben zum Mindeststreitwert sowie zum Anteil am Erlös zeigen deutlich, wie unterschiedlich die Anbieter ihre Angebote zusammenstellen. Von 20.000 bis 25 Millionen Euro beim Mindeststreitwert ist alles dabei. Der Erlös im Erfolgsfall wird von vielen Anbietern gar nicht näher definiert. Bei den gemachten Angaben zur Erlösbeteiligung gibt es Werte zwischen mindestens 10 % oder 600 € bis 45 %, und auch individuelle Vereinbarungen sind möglich.
Welche Voraussetzungen muss der Prozessfinanzierer erfüllen?
Ein Prozessfinanzierer übernimmt in der Regel einen Teil oder die vollständige Summe des Verfahrens vor einem Gericht und wird dafür mit einem Teil der Erfolgssumme entlohnt. Der Anwalt kann sich auch an einen privaten Investor oder eine Online-Plattform wenden, die beispielsweise über Spenden Gerichtsverfahren von Mandanten finanzieren. Ein Beispiel ist die englische Crowdfunding-Plattform CrowdJustice. Prozessfinanzierungsgesellschaften in Deutschland sind meist in der Rechtsform der GmbH oder Aktiengesellschaft organisiert und verfügen in der Regel über ausreichend Kapital für ihr Tagesgeschäft.
Kommt der Anwalt jedoch hier nicht weiter, hat er noch andere Möglichkeiten. Allerdings sollte jeder Prozessfinanzierer, ob privat oder gewerblich, über die folgenden Mindestvoraussetzungen verfügen:
- Der Prozessfinanzierer muss über eine gewerbliche Struktur und die entsprechenden Voraussetzungen wie eine Gewerbeanmeldung verfügen.
- Die Erfolgsaussichten für den geplanten Rechtsstreit prüft der Prozessfinanzierer ausgiebig. Dies sollte durch einen Anwalt oder mehrere Rechtsanwälte erfolgen, die eine Empfehlung zur Übernahme erst bei einer überwiegenden Chance von mindestens 70 %, besser 75 %, auf Erfolg aussprechen. Privatpersonen sind nicht geeignet, um Gerichtsprozesse im Vorfeld zu bewerten.
- Im Idealfall ist der Prozessfinanzierer seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig. Er wählt in der Regel seine Fälle sorgfältig aus und setzt möglichst geringe Risiken an, um das eingesetzte Kapital nicht zu verlieren.
- Durch die langjährige Praxis kann der ideale Prozesskostenfinanzierer auch bei einem Vergleich die Kosten des Verfahrens übernehmen und entsprechend entlohnt werden.
- Bei dem Anbieter zur Prozesskostenfinanzierung darf es keine Provisionszahlung für Ihren Anwalt geben. Dem ausgewählten Rechtsanwalt sind hierzu rechtliche Schranken gesetzt.
Kann mein Anwalt meinen Prozess finanzieren?
Das gewerbsmäßige Anbieten von Prozessfinanzierung im Anwaltsbereich ist gesetzlich gedeckelt. So dürfen derzeit in Deutschland praktisch keine Anwälte die Prozesse ihrer eigenen Mandanten finanzieren. Das bedeutet aber nicht, dass die Finanzierung nicht durch einen befreundeten Anwalt durchgeführt werden darf. Die rechtlichen Möglichkeiten, dass ein Anwalt den Prozess seiner eigenen Mandanten finanzieren darf, sind in ganz enge Rahmenbedingungen gepresst. In England und den USA beispielsweise ist das ganz anders, aber hierzulande sind wir noch nicht so weit.
Kann ein anderer Anwalt meine Prozessfinanzierung übernehmen?
In Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben für die Prozessfinanzierung überschaubar. Als Privatperson könnte ein anderer Anwalt als der eigene grundsätzlich aber die Finanzierung Ihres Prozesses übernehmen. Fraglich ist aber, ob er bei hohen zu erwartenden Schadenssummen im Fall der Fälle die Kosten übernehmen kann.
Ein erfahrener Prozessanbieter, beispielsweise aus unserer Liste, ist unter Umständen die bessere Wahl, um Ihr Gerichtsverfahren zu finanzieren. Kontaktieren Sie uns gerne, dann senden wir Ihnen unsere Liste kostenfrei zu.
Die wichtigsten Fragen
Was kann mein Anwalt tun, um mir den Prozess zu finanzieren?
Neben der Prozesskostenhilfe, die Ihr Anwalt für Sie beantragen kann, stehen Dienstleister als Prozesskostenfinanzierer zur Verfügung. Eine erste Orientierung erhält man entweder über die Liste im Anwaltsblatt oder man sucht im Internet selbst. Vielleicht kennt Ihr Anwalt aber auch bereits einige Prozessfinanzierer und hat im besten Fall bereits erfolgreich Fälle finanzieren lassen.
Was ist besser: Prozesskostenhilfe oder Prozessfinanzierung?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die staatliche Prozesskostenhilfe ist für Menschen, die unabhängig von den Erfolgsaussichten ihr Recht vor Gericht durchsetzen möchten. Die Übernahme ist abhängig von den Einkommensverhältnissen. Bei der Prozessfinanzierung übernehmen Dritte die Kosten des Verfahrens, wenn die Aussichten auf Erfolg entsprechend hoch sind und sie einen Teil des Erlöses als Rendite erhalten.
Was passiert, wenn ich während der Finanzierung den Anwalt wechseln will?
Wurde ein Prozessfinanzierer beauftragt, muss dieser vor dem Wechsel des zuständigen Rechtsanwalts unbedingt informiert werden. Es kann sein, dass der Anbieter einen Rechtsanwalt empfehlen kann, der sich mit dem Sachgebiet besonders gut auskennt oder mit dem man in der Vergangenheit erfolgreich finanziert hat. Allerdings kann er unter Umständen auch einem Wechsel widersprechen, wenn dadurch etwa die Erfolgsaussichten sinken würden.
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