Neu hier? Herzlich willkommen auf dem Rendite-mit-Recht-Blog!
Was Sie hier erwartet – und was nicht
Sie sind allgegenwärtig und erfreuen sich in unserer Gesellschaft immer größerer Beliebtheit. Die Rede ist von Finanzblogs und Social-Media-Kanälen über wieder in Mode gekommene Themen wie Geld verdienen, sparen und anlegen, insbesondere das sagenumwobene passive Einkommen liegt weltweit im Trend – und das zu Recht. Denn Hand aufs Herz, die Idee, seinen Lebensunterhalt durch passives Einkommen bestreiten zu können, ohne ständig aktiv dafür arbeiten zu müssen, klingt ziemlich verlockend, oder?
Doch um es gleich vorwegzunehmen: Dieser Finanzblog zielt nicht darauf ab, Ihnen ein wundersames System zu verkaufen, mit dem Sie über Nacht an viel Geld gelangen, von nun an ein üppiges passives Einkommen erzielen und Ihren wohlverdienten Ruhestand auf Mallorca – oder sonst wo – genießen können. Das wäre nicht nur unseriös, sondern würde auch nicht unserem professionellen Anspruch gerecht werden. Vielmehr steht die Bereitstellung von Inhalten im Vordergrund, auf deren Grundlage Sie, liebe Leserinnen und Leser, ganz praktisch und auch monetär unmittelbar profitieren können. Wir decken nicht nur sämtliche Bereiche ab, mit denen Sie sich beschäftigen sollten, wenn Sie sich finanziell besser aufstellen möchten, sondern gehen darüber hinaus. Sehen Sie die Inhalte nicht als Aufforderung, sondern als Anregung, sich neuen Investmentideen zu öffnen, kritisch zu hinterfragen und eigene Ideen zu entwickeln sowie sich zeitgleich ein Stück weit von den standardisierten Finanzprodukten wegzubewegen, denn abseits davon liegen die wirklich atemberaubenden Renditechancen.
Das Herzstück des Blogs sind konservative als auch alternative Anlageprodukte und Themen rund um Legal Entrepreneurship, Digitalisierung, Finanzen, Recht und Geldanlagen
Sie ist neben dem Auto des Deutschen liebstes Kind: Gemeint ist das Sparbuch. Lange Zeit waren Investitionsentscheidungen der privaten Haushalte in Deutschland von Sicherheitserwägungen und konservativem Anlageverhalten geprägt. Nichtsdestotrotz sind traditionelle Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen oder vielfach auch ETFs erfreulicherweise vielen interessierten Privatanlegern ein Begriff und machen in der Regel sogar einen Großteil ihrer Portfolios aus.
Damit ist der Grundstein für die Vermögensbildung gelegt und diese Menschen sind denjenigen, die ihr harterarbeitetes Geld auf dem Girokonto oder Sparbuch auf einen langen, tiefen Schlaf ohne nennenswerten Ertrag geschickt haben, meilenweit voraus. Allerdings verschließen immer noch zu viele Kapitalanleger die Augen vor vermeintlich risikoreicheren Kapitalanlagemöglichkeiten, weil sie einen möglichen Verlust befürchten. Infolgedessen entscheiden sie sich sicherheitshalber für sichere Verluste. Einen nicht unerheblichen Beitrag zur wiederauflebenden Popularität von Finanzthemen dürfte den Neobrokern zuzurechnen sein. Immerhin steigern sie durch sogenanntes gamification in finance das finanzielle Engagement auf spielerische Art und Weise – mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen versteht sich.
Kein Kapitalanlageprodukt ist makellos. Auch Einzelaktien können durch ständige Berg- und Talfahrten ein hohes Risikopotential aufweisen, Anleihen dagegen bieten zumeist relativ niedrige Zinsen und sind somit als Inflationsschutz nur bedingt geeignet. Von der schleichenden Steuererhöhung durch kalte Progression möchten wir gar nicht erst reden. Zu den vorgenannten Core-Anlagen gesellen sich auf der institutionellen Ebene vor allem noch Private Equity, Private Credit – zum Teil auch als Private Debt bekannt – und Hedgefonds zum Anlagespektrum dazu.
Sobald man aber durch die immerwährende Jagd nach dem optimalen Rendite-Risiko-Verhältnis und Kosten-Nutzen-Kalkulationen über den Tellerrand der Investmentwelt hinaus blickt, entdeckt man – hoffentlich – früher oder später, dass das Anlageuniversum noch unzählige Kapitalanlagemöglichkeiten abseits der klassischen Finanzprodukte bereithält. Sie stellen eine Alternative zu den klassischen Geldanlagen dar und werden daher auch als alternative Geld- bzw. Kapitalanlagen bezeichnet.
Jura trifft Finance: Wir beschäftigen uns mit einer Nische an der Schnittstelle zwischen Recht und Finanzen
Dieser Blog will einen im deutschsprachigen Raum bisher unbestrittenen Weg einschlagen und eine eiserne Brücke zwischen den Bereichen Recht und Finanzwirtschaft bauen sowie sich insbesondere – aber nicht ausschließlich – einer wie wir finden zu Unrecht stiefmütterlich behandelten alternativen Anlageklasse, nämlich der Nischenanlageklasse der gewerblichen Prozessfinanzierung, widmen.
Die gewerbliche Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten hat zwar unterschiedliche Ausprägungen, bedeutet aber im engeren und klassischen Sinne, die Finanzierung von erfolgsversprechenden Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren mit dem Ziel, im Erfolgsfall an dem erstrittenen Prozesserlös quotenmäßig zu partizipieren. Prozessfinanzierung und Geld sind für sich betrachtet jeweils ein Buch mit sieben Siegeln. Über Geld spricht man für gewöhnlich in Deutschland kaum. Wir lernen den geschickten Umgang mit echtem Geld aber nur, wenn wir transparent darüber sprechen. Das gilt umso mehr für die Prozessfinanzierung, die sich in der Praxis zumeist hinter verschlossenen Türen abseits der öffentlichen Wahrnehmung abspielt. Wir verfolgen deshalb den ganzheitlichen Ansatz, sämtliche Zahlen, Einnahmen und getätigte Ausgaben für Investments völlig transparent auf dem Blog zu teilen. Hierzu werden wir beispielsweise Originalabrechnungen der Depotbanken veröffentlichen.
Thematisch werden neben der Prozessfinanzierung und einer dazugehörigen und im Aufbau befindlichen Fallsammlung aber auch Ratgeberbeiträge und Erfahrungsberichte zu Finanzprodukten, Legal-Tech-Produkten und praktischen Kapitalanlagemöglichkeiten angeboten, die den Rechtsmarkt mittelbar oder unmittelbar betreffen. Angedacht sind vor allem Vorstellungen von innovativen Legal-Tech-Unternehmen, Start-ups, Trendthemen in der Rechtspraxis, wie die Digitalisierung der Justiz und der Einsatz von Sprachmodellen und künstlicher Intelligenz (KI) sowie die finanzielle Beteiligung an und die Finanzierung von Anwaltskanzleien.
In diesem Sinne: Viel Freude beim Genuss der hier zusammengetragenen Beiträge!
Wie kam die Idee für diesen Blog, für wen ist er gedacht und wie ist er geschrieben?
Anders als in deutschsprachigen Ländern ist die gewerbliche Prozessfinanzierung im angelsächsischen Raum deutlich verbreiteter und bekannter. Vielfach werden dort die Begriffe Litigation Funding, Litigation Financing, Third-Party Litigation Funding (TPLF), Litigation Finance und – umfassender – Legal Finance verwendet. Das Prinzip der Prozessfinanzierung ist nicht vollkommen neu und im deutschen Rechtsdienstleistungsmarkt relativ etabliert, denn immerhin wird diese in Deutschland seit 1998 erfolgreich praktiziert. Nichtsdestotrotz lässt die Bekanntheit dieses faszinierenden Finanzinstruments bisher zu wünschen übrig. Selbst erfahrene Anwälte nutzen die Prozessfinanzierung hierzulande längst noch nicht selbstverständlich, geschweige denn ist sie einem Großteil der Berater und Entscheider im Finanzdienstleistungssektor als Anlageprodukt oder potentiellen Investoren als Anlageklasse ein Begriff.
Nichtsdestotrotz ist eine zunehmende Popularität der Prozessfinanzierung wahrnehmbar, wenngleich die höhere Breitenwirkung lediglich auf Nachfrageseite aus Legal Tech und Inkasso-Prozessfinanzierung als Massengeschäft herrührt. Abgesehen davon war und ist sowohl die klassische Prozessfinanzierung als Finanzinstrument wie auch als Anlageklasse im deutschsprachigen Raum aber noch immer ein Nischenprodukt mit relativ geringer Breitenwirkung.
Was mag das für Ursachen haben?
Darüber ließe sich sicherlich ein Buch schreiben, aber um es kurz zu machen: Zunächst einmal erfordert die Praxis der Prozessfinanzierung ein hohes Maß an juristischer Expertise und finanzwirtschaftliches Know-How. Rechtsstreitigkeiten sind grundsätzlich negativ konnotiert. Die überwiegende Mehrheit der Privatpersonen haben und wollen wenig Kontakt zur Justiz. Klagen werden üblicherweise als ultima ratio erhoben. Zivilprozesse werden größtenteils von Unternehmen (repeat playern ) und nicht von Privatpersonen geführt. Wenn Privatpersonen aber klagen, dann steht für sie viel auf dem Spiel. Außerdem hat Prozessfinanzierung kaum eine mediale Präsenz.
Bereits eine vom Deutschen Anwaltverein im Oktober 2013 durchgeführte Umfrage unter 215 Anwälten zeigte, dass ihnen viele Aspekte der Prozessfinanzierung noch nicht hinreichend klar waren, zumal 24% der Befragten angegeben haben, ihren Mandanten bei Verfahren mit Streitwerten größter als 100.000 Euro nicht über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung zu informieren, ganz einfach weil man sich damit noch nicht eingehend beschäftigt habe. Nur 25% würden eine Prozessfinanzierung bei Fällen mit guten Erfolgsaussichten und gleichzeitig hohem wirtschaftlichen Risiko für den Mandanten empfehlen. Zum Zeitpunkt der Umfrage sahen außerdem 3 von 4 Anwälten die klaren Vorteile dieses Finanzinstruments, aber nur 1/3 der Befragten hatte jemals selbst eine Finanzierungsanfrage bei einem Finanzierer gestellt.
Seit der Umfrage ist natürlich einige Zeit verflogen, die Bekanntheit und allgemeine Informationslage für Nichtjuristen kontinuierlich gestiegen und der weltweite Markt für Investitionen in Prozessfinanzierung als auch die Nachfrage nach einer entsprechenden Finanzierung gestiegen. Was Qualität und Quantität der verfügbaren Informationen über die Prozessfinanzierung betrifft, so fällt doch auf, dass die meisten neueren Informationen mit Fallstudien und Daten über die Prozessfinanzierung ausschließlich auf den Webseiten professioneller Finanzierer zu finden sind.
Die Informationslage zu diesem Thema in der DACH-Region ist daher sehr fragmentarisch und auf breiter Ebene nicht tiefgründig, das heißt, dass – im Gegensatz zum angelsächsischen Raum – keine umfassende und in sich geschlossene Darstellung aus verschiedenen Blickwinkeln existiert, die die Belange aller Beteiligten der Prozessfinanzierung abdeckt, sondern allenfalls einzelne Artikel und Beiträge aus der Feder von Autoren mit den unterschiedlichsten fachlichen Hintergründen zu speziellen Einzelfragen zu finden sind. Vielfach sind die Einzelheiten und die dahinterstehenden praktischen Abläufe und Entscheidungen selbst Anwälten wenig bekannt.
Juristische Monographien über die Thematik haben für Rechtsunkundige im günstigsten Fall wohl nur einen geringen praktischen Nutzen. Im Zweifel wird sich kein Kläger derartige wissenschaftliche Literatur zu Gemüte führen, um sich bestenfalls Grundwissen über die Prozessfinanzierung anzueignen. Dieses Grundwissen erwarten sie natürlich von ihren Anwälten. Selbst eine umfassende, systematische Darstellung für Praktiker ist auf dem deutschsprachigen Literaturmarkt nur bedingt erhältlich, wenngleich sich derzeit ein Praktikerhandbuch von einem renommierten Autorenkreis in Arbeit befindet, das für das 2. HJ 2026 angekündigt wurde. Vor einiger Zeit indes ein Handbuch für den österreichischen Prozessfinanzierungsmarkt von Alice Fremuth-Wolf. Das Handbuch greift auch europäische Perspektiven der Prozessfinanzierung auf.
Der mandatierte Anwalt wird vielfach auch einfach keinen Einblick in die interne Arbeitsweise und die vollständigen Finanzierungskriterien eines Prozessfinanzierers gehabt haben. Anders sieht dies aus, wenn die berufliche Laufbahn erste inhouse-Expertise bei einem Prozessfinanzierer erlaubt hat. Dies dürfte indes eher selten sein, denn der Karrierestart abseits der klassischen juristischen Berufsfelder bei einem spezialisierten Prozessfinanzierungsunternehmen scheint bisher (noch) nicht in Mode gekommen zu sein, was vermutlich auch damit zusammenhängt, dass kein besonderes Interesse an der gewerblichen Prozessfinanzierung während der juristischen Ausbildung heranreifen kann. Studierenden wird dieses Konzept so gut wie gar nicht vermittelt. Dazu zwei konkrete Beispiele: Das Jurastudium in Deutschland begnügt sich aus eigener Erfahrung bestenfalls mit einigen, wenigen Sätzen über die Prozessfinanzierung am Rande der Vorlesung Zivilprozessrecht. Lehrbücher greifen dieses Konzept ebenso wenig auf. Beispielsweise enthält die 25. Auflage 2025 des Skripts von Alpmann Schmidt zur ZPO sage und schreibe nur einen einzigen Satz zur Prozessfinanzierung. Der staatlichen Prozesskostenhilfe wird hingegen größerer Raum eingeräumt. Das ist aber insoweit nicht verwunderlich, weil die Prozessfinanzierung schlicht nicht zum Pflichtfachprüfungsstoff der Ersten Juristischen Prüfung gehört. Die schier unüberwindbare Stoffmenge im Jurastudium erschwert einen Blick über den (prüfungsrelevanten)-juristischen Tellerrand hinaus und erstickt die Motivation im Keim, sich früh mit interessanten und praktischen Themen zu beschäftigen.
Das erklärte Ziel – Prozessfinanzierung zu Glanz und Wirkung verhelfen
Prägnante, vor allem aber praxisrelevante, deutschsprachige Informationen und hochwertigen Content zur Prozessfinanzierung als eigenständige Anlageklasse durch die Brille eines Investors sucht man in der DACH-Region leider vergebens. Die Schaffung einer verlässlichen und tiefgründigen Informationsquelle über die rechtlichen Grundlagen und Entwicklungen in der Rechtsprechung, die allen Beteiligten – von Anwälten, Wirtschaftsjuristen, Unternehmensjuristen, Insolvenzverwaltern, (Schieds-)Richtern und Nichtjuristen bis hin zu Anspruchsinhabern und Investoren – von Nutzen ist, ist ein erklärtes Ziel dieses Blogs, kurz: Prozessfinanzierung salonfähig(er) machen, indem Inhalte auf eine Breitenwirkung abzielen, aber dennoch selektiv auf die jeweilige Interessengruppe zugeschnitten werden und dadurch das Thema einem breiteren Publikum zugänglich und greifbarer gemacht wird. Ziel ist es auch, Prozessfinanzierung jedem Interessierten in strukturierter, leicht verständlicher Form näher zu bringen. Dabei lassen sich die Blogbeiträge grob in die drei Zielgruppen einteilen: (1.) Anspruchsinhaber, (2.) Anwälte und (3.) Investoren .
Braucht die Welt noch einen Legal- bzw. Finanzblog?
Eine durchaus berechtigte Frage – immerhin gibt es bereits Legal- und Finanzblogs wie Sand am Meer. Die Antwort ist recht einfach und lautet ganz klar: Ja! Recht und Finanzwirtschaft sind bekanntlich dynamisch und unterliegen einem ständigen gesellschaftlichen und technologischen Wandel; die lebhafte Regulierungstätigkeit des europäischen Gesetzgebers tut ihr Übriges. Prozessfinanzierung selbst ist einerseits komplex und breitgefächert, andererseits wurde die Thematik so aus verschiedenen Blickwinkeln – soweit ersichtlich – noch auf keinem anderen Blog dergestalt unabhängig behandelt. Durch das Blogformat lassen sich auch aktuelle Entwicklungen – im Gegensatz zu Printmedien – ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung kostengünstig aufgreifen und implementieren. Ebenso sind Änderungen und Updates ohne erhöhten Aufwand möglich.
The beauty of simplicity
Die Sprache ist nicht nur für den Juristen das Mittel, um seine Gedanken zu äußern. Jegliche Ausführungen auf diesem Blog sollten aus sich heraus verständlich sein. Die juristischen Fragestellungen sind der Verständlichkeit halber nicht unter juristisch-wissenschaftlichen Aspekten dargestellt, sondern sollen ausdrücklich praktischen Anforderungen entsprechen. Und jedes Wort sollte zählen – was so banal klingt, fällt dennoch oftmals so schwer. Der Schreibstil dieses Blogs zielt darauf ab, keine Floskeln zu verwenden. Genau sagen, was gemeint ist. Ein Schreibstil ohne Umwege. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein rechtliches oder finanzwirtschaftliches Thema kompliziert ist. Allerdings muss es nicht durch komplizierte Wörter unnötig aufgeschwellt werden, wenn einfache Wörter genauso gut funktionieren. Dort wo es unumgänglich erscheint, werden aber auch wir nicht um etwas Fachjargon herumkommen.
Jeder Text vermittelt natürlich Informationen, aber die Kunst ist es, dem Leser von Blogtexten Freude und Vergnügen zu bereiten. Auch ein seriöses Thema kann in einem gewissen Rahmen unterhaltsam geschrieben sein. Besonders gilt dies für juristische und finanzwissenschaftliche Texte, wenn eine gewisse Breitenwirkung erzielt werden will. Sicherlich kein Geheimnis ist, dass Paragrafen in Blogtexten in aller Regel den Lesefluss stören. Daher verfrachten wir sie grundsätzlich in den zweckentfremdeten Fußnotenapparat. Der interessierte Leser kann dann dort bei Bedarf seine vertiefte Recherche beginnen. Ansonsten werden Paragrafen nur in den Fließtext aufgenommen, wenn sie dem Leser einen unmittelbaren Mehrwert versprechen – was jedoch selten der Fall sein dürfte. Wir nehmen beim Schreiben den kürzesten Weg von A nach B und sind bestrebt, keine Geheimsprache zu verwenden. Es sind der Inhalt und die sprachliche Präzision, die im Vordergrund stehen.
Wieso es sich nicht nur durch die Brille eines Anwalts lohnt, einen Blick auf den Rechtsmarkt zu werfen
Der Rechtsmarkt in Zahlen
Kurz und bündig: Marktvolumen für Rechtsdienstleistungen
Weltweit ca. 786,51 Mrd. US-Dollar Marktvolumen in 2024
Der weltweite Rechtsdienstleistungsmarkt hat in 2024 schätzungsweise eine Größe von 786,51 Mrd. US-Dollar und wird voraussichtlich bis 2029 ein Finanzvolumen von 981,08 Mrd. US-Dollar erreichen.
Allein in Deutschland 28,8 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2020
Im Jahr 2020 ist der seit 2008 anhaltende Aufwärtstrend der deutschen Rechtsberatungsbranche in Bezug auf den Umsatz zwar erstmals wieder etwas gesunken. Dennoch ist davon auszugehen, dass der Aufwärtstrend zukünftig weiterhin intakt bleibt.
Ein wachstumsträchtiges Milliardengeschäft – Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren sind teurer denn je – Tendenz steigend
Prozessfinanzierung in Zahlen
Das Marktvolumen für die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten in Deutschland wird auf bemerkenswerte 500 Mio. Euro geschätzt. Schätzungen zufolge bewegt sich das Investitionsvolumen für den globalen Prozessfinanzierungsmarkt zwischen 17,18 Mrd. US-Dollar im Jahr 2024 bis hin zu 37,09 Mrd. US-Dollar für das Jahr 2032 mit einer angenommenen durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 10,1% im Zeitraum von 2024 bis 2032. Für Ende 2036 wird auch vereinzelt prognostiziert, dass die Schwelle von 50,3 Mrd. US-Dollar durchbrochen werden könnte.
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Hier finden Sie eine Übersicht der zuletzt veröffentlichten Blogbeiträge.
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